“Schildbürgerstreich“ Lärmschutzwand

STADT IST JETZT IN DER PFLICHT
Es klingt wie ein Streich der Bürger von Schilda: Da baut eine Stadt eine Mauer, um ein neues Wohngebiet vor Verkehrslärm zu schützen – mit dem Ergebnis, dass die Mauer den Schall auf das gegenüberliegende Wohngebiet lenkt.
Nachdem ein Gutachten nun die Annahme bestätigt hat, dass die Schallschutzwand des Neubaugebietes Heckenborn den Verkehrslärm der A661 auf Wohngebiete in Dreieichenhain reflektiert, sieht die FDP-Dreieich die Stadt unter Zugzwang. „Das ist für uns keine Frage – die Stadt hat den Heckenborn bebaut, also muss die Stadt auch dafür gegenüber ihren Bürgern geradestehen. Bedeutet: schnellstmöglich die Fehlplanung beim Schallschutz mit geeigneten Maßnahmen korrigieren und damit der Beeinträchtigung der Lebensqualität begegnen.“ Die FDP-Dreieich wird deshalb eine schnelle und unbürokratische Lösung der Problematik forcieren und nötigenfalls einen entsprechenden Entschließungs-Antrag stellen.

Die am einfachsten und schnellsten umsetzbare Lärmreduzierung – ein Tempolimit auf der Autobahn – hat der zuständige hessische Minister jedoch jüngst abgelehnt. „Deshalb sehen wir schlechte Chancen, dass er seine Meinung kurzfristig ändert.“ Es macht also wenig Sinn, alleinig auf eine solche Lösung zu vertrauen oder sich dahinter zu verstecken – die Stadt muss zeitnah eine eigene Lösung vorantreiben. Sinnhaft ist dann nur  eine Schallschutzmauer auf der gegenüberliegenden Seite.

„Problematisch wird jedoch die Finanzierung. Die Finanzlage der Stadt ist bekanntlich alles andere als rosig“ so die FDP-Dreieich. „Zwar haben die betroffenen Anwohner dankenswerterweise angeboten, sich am Bau einer weiteren Schallschutzmauer finanziell zu beteiligen – aber den Großteil der Kosten wird die Stadt tragen müssen. Wir werden daher ggfs. nicht drum herum kommen, ein anderes Projekt vorerst zu schieben, um die Kosten auszugleichen. “

Parallel will die FDP-Dreieich unbedingt auch die Fragen der Regressansprüche an den Bauträger geklärt wissen und wird dieses zum Inhalt eines Antrages machen: „Die Problematik war ja bekannt, schon vor dem ersten Spatenstich. Zusicherungen seitens des Bauträger wurden  gemacht – aber offensichtlich nicht eingehalten. Daher ist parallel auch die Regresspflicht zu prüfen und einzuklagen, um einen möglichst hohen Teil der Kosten für die zweite Wand zurück zu holen.“