Nach der Wahl ist vor der Arbeit

GANZTAGSBETREUUNG und LÄRMSCHUTZ.

Mit drei Anträgen geht die Fraktion der FDP-Dreieich in die neue Legislaturperiode.

1. Antrag: „Betreuungssituation Selma-Lagerlöff-Schule“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Nachtragshaushalt 2016 eine belastbare Kostenschätzung (basierend auf Vergleichsprojekten) für notwendige Ausbaumaßnahmen an der Selma-Lagerlöff-Schule soweit vorzubereiten, dass die Stadt in die Lage versetzt wird, kurzfristig einen eigenen Antrag für den Einsatz von Landesmitteln für den Ausbau stellen zu können.

Parallel sind mit dem Kreis Verhandlungen zur Grundstücksbebauung, zu den Eigentumsverhältnissen eines etwaigen Anbaus sowie zur Übernahme/Bezuschussung der laufenden Kosten zu führen.“

Begründung:

Das Defizit der Betreuungssituation an der Selma-Lagerlöf-Schule (SLS) ist offensichtlich und dringlich. Der Bericht der Verwaltung aus dem November 2015 hat dies klar bestätigt.

Die Buchschlager Grundschule verfügt über keine eigenen Räume, um eine Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Das Essen wird der z.T. außerhalb der Schule eingenommen, was ein unnötiges Sicherheitsrisiko und zudem ein Zeit-/Stressfaktor bei Kindern und Betreuern darstellt, da die Kinder schnellstmöglich in mehreren Schichten „durchgeschleust“ werden müssen.

Die Folge: Der Förderverein, der die Betreuung an der SLS durchführt, kann nach eigener Angabe 30 Eltern keine Betreuung ihrer Kinder in der beantragten Dauer gewähren. Eine Betreuung über 15 Uhr hinaus kann derzeit wegen der fehlenden Räumlichkeiten (die auch für ein pädagogisch sinnvolles Angebot notwendig sind) dort nicht angeboten werden. An allen anderen Grundschulen in Dreieich wird hingegen eine Betreuung bis 16 oder 17 Uhr ermöglicht.

Da die Verhandlungen zwischen Stadt und Kreis sich derzeit etwas „schwierig“ gestalten, plädieren wir für o.g. Vorgehen.

2. Antrag: „Zweite Lärmschutzwand A661“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 31. Juli 2016 eine belastbare Kostenaufstellung für eine zweite Lärmschutzwand zu erstellen.“

Begründung: 

Nachdem ein Gutachten nun die Annahme bestätigt hat, dass die Schallschutzwand des Neubaugebietes Heckenborn den Verkehrslärm der A661 auf Wohngebiete in Dreieichenhain reflektiert, muss die Stadt als Bauherr schnellstmöglich die Fehlplanung beim Schallschutz mit geeigneten Maßnahmen korrigieren und damit der Beeinträchtigung der Lebensqualität begegnen.

Die am einfachsten und schnellsten umsetzbaren Lärmreduzierungen – ein Tempolimit auf der Autobahn und/oder schallmindernder Asphalt – sind nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten. Um keine Zeit zu verlieren – sowie und um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben – , ist o.g. Kostenaufstellung für eine etwaige Schallschutzmauer auf der gegenüberliegenden Seite sinnhaft.

Die von den betroffenen Bürgern angebotene finanzielle Beteiligung ist in die anschließenden Überlegungen mit einzubeziehen, ebenso eine diesbzügliche Einbeziehung von Hessenmobil.

3. Antrag: „Regressforderungen Lärmschutzwand Heckenborn“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit Dritte bei der Planung und Ausführung der Schallschutzwand Heckenborn

– falsche Berechnungen erstellt oder

– richtige Berechnungen nicht umgesetzt oder

– anderweitige diesbezügliche Zusagen nicht eingehalten haben.

Auf Basis dieser Prüfungen sind ggfs. Regressforderungen einzuleiten.

Gleichzeitig sind die geschlossenen Verträge daraufhin durch zu sehen, ob bei der Planung und Ausführung beteiligte Dienstleister/Planer/Bauunternehmer auf Gewährleistung bzw. Schadenersatz in Anspruch genommen werden können. Sind solche nicht auszuschließen, sollte umgehend rechtliche Schritte gegen den Ablauf von Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfristen getroffen werden.“

Begründung: 

Die Problematik der Straßenlärms der A661 und einer etwaigen Reflektion waren lange bekannt, schon vor dem ersten Spatenstich. Zusicherungen seitens des Bauträgers wurden  gemacht – aber offensichtlich nicht eingehalten. Daher ist die Regresspflicht zu prüfen und ggfs. einzuklagen, um etwaige Fristen einzuhalten sowie einen größtmöglichen Teil der zu erwartenden Kosten zu refinanzieren.