Phospatdebatte: Fünf Millionen ohne plausible Begründung

FDP-Dreieich zur Posse um das Phosphat im Abwasser: Fünf Millionen Euro Mehrbelastung für die Bürger ohne plausible Begründung sind nicht zustimmungsfähig.

Der von der Verwaltung vorgelegten und jetzt von einer Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fünf-Millionen-Investition zur Phosphatelimination am Buchschlager Klärwerk, welche über die Abgabe direkt auf die Bürger umgelegt wird, fehlt nach Überzeugung der FDP-Dreieich die nachvollziehbare Grundlage. 

„Seit anderthalb Jahren werden die Kosten mit wechselnden, sich widersprechenden Argumenten begründet, die zudem nur aufgrund unserer permanenten Nachfragen genannt werden. Damit ist die Vorlage aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig, denn sie ist in dieser Form weder plausibel, noch rechtfertigt sie – trotzt aller Sachzwänge – ausreichend begründet die Mehrkosten für die Bürger.“

Bereits Ende 2019, im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2020, stolperte die Fraktion der FDP-Dreieich über die in der Haushaltsvorlage eingeplanten, hohen Mittel zur Phosphatelimination. Mehrere Nachfragen der Fraktion wurden damit beantwortet, dass die Phosphatwerte im Dreieicher Abwasser zu hoch seien – dies jedoch nicht regelmäßig und ganzjährig, sondern nur vereinzelt, verursacht durch (Zitat) „einzelne Stöße von einzelnen Einleitern“.

Auf Basis dieser Begründung beantragte FDP darauf hin, die Investionen (die vom Bürger zu tragen gewesen wären) abzuplanen und statt dessen einen vergleichweise kleinen Betrag in den Haushalt einzustellen, um den oder die Verursacher zu finden. Dieser Antrag fand in der Stadtverordnetenversammlung Zustimmung und wurde verabschiedet. Ein Jahr später, Ende 2020, bei den Beratungen zum Haushalt 2021, standen dann plötzlich wieder die selben fünf Millionen Eure in der Vorlage zur Haushaltsplanung. Die erneute Anfrage der verwunderten FDP-Fraktion ergab, dass man die Verursacher nicht gefunden hat – weil man gar nicht nach ihnen gesucht hatte.

Die darauf folgende Diskussion und ein weiterer Antrag der FDP mündeten in dem Übereinkommen, die ganze Summe mit einem Sperrvermerk zu versehen, über dessen Aufhebung die Stadtverordneten erst abstimmen, wenn ihnen im einem Werkstattgespräch die Hintergründe der Posse plausibel dargelegt werden.Dieses Werkstattgespräch fand im Februar  2021 statt – und sorgte erneut für erstauntes Augenreiben.

Denn es lies mehr Fragen offen, als es beantwortete: Zum einen wurde plötzlich argumentiert, es gäbe doch keine einzelnen Phosphat-Stöße, sondern einen regelmäßig und ganzjährig überschrittenen Grenzwert. Und zu anderem wurde erläutert, man könne die Verursacher auch gar nicht dingfest machen, da die rechtliche Maximalwerte fehlten.
Beides verbüffte die FDP-Dreieich. Nach 1,5 Jahren plötzlich ganz andere Messwerte? Und angeblich keine rechtliche Grundlage, obwohl  in der stadteigenen Abwassersatzung zweifelsfreie Maximalwerte und Konsequenzen zu finden sind?

In der Sitzung des zuständigen Ausschusses vom 23.2. brachte die FDP-Fraktion daher diese Argumente vor und wies auch dezidiert auf die regelnden Paragraphen der Satzung hin. Seitens der Verwaltung wurde jedoch nur darauf eingegangen, dass nun Zeitdruck herrsche, damit die Stadt keine Haftung zu tragen habe. Die Fraktion der FDP-Dreieich beantragte deshalb eine Verschiebung der Abstimmung, um zunächst die deutlichen Widersprüche aufkären zu können. „Aber“ so die FDP-Dreieich „andere Fraktionen haben sich von dem Druck beeindrucken lassen und der Belastung der Bürger zugestimmt. Vielleicht tun sie sich aber auch einfach leichter damit, den Bürgern ins Portemonnaie zu greifen.“

Aus Sicht der Dreieicher FDP ist die Beseitigung zu hoher Phosphatwerte natürlich dringlich – aber jede zusätzliche finanzielle Belastung der Bürger ist nur dann zustimmungsfähig, wenn a) unvermeidbar und b) begründet. Die bisjetzt vorgelegeten Argumente sind beides nicht. Daher hätte man diese Mehrkosten nicht leichtfertig verabschieden dürfen