FDP Dreieich setzt sich für aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform ein

Die Grundsteuerreform 2025 ist eine gesetzliche Neuregelung, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erforderlich wurde. Ihr Ziel ist es, die Grundsteuer anhand neuer Grundsteuermessbeträge zu erheben, um eine verfassungskonforme Gesetzeslage sicherzustellen. Dabei sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B so angepasst werden, dass das Gesamtaufkommen für die Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleibt. Die Reform zielt darauf ab, die Einnahmen der Gemeinden langfristig zu sichern, ohne die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig zu erhöhen. Die FDP-Fraktion der Stadt Dreieich hat nun mit Blick auf die bevorstehende Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadtverordnetenversammlung beantragt, dass die Neuregelung bereits im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 angemessen berücksichtigt wird.

Was bedeutet das konkret? Die Grundsteuer soll nicht zu einem erhöhten Gesamtaufkommen für die Stadt führen. Vielmehr sollen die neuen Grundsteuermessbeträge, die aufgrund der Reform festgesetzt wurden, genutzt werden, um die Hebesätze für die Grundsteuer A und B so anzupassen, dass das Gesamtaufkommen aus diesen Steuern unverändert bleibt im Vergleich zum Vorjahr.

Warum ist das wichtig? Die FDP Dreieich setzt sich dafür ein, dass diese Reform transparent umgesetzt wird. Jeder Grundstückseigentümer soll verstehen können, welche Auswirkungen die Reform auf sein Eigentum hat. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die aufkommensneutrale Umsetzung bedeutet, dass einige Eigentümer mehr und andere weniger zahlen werden. Es handelt sich jedoch nicht um eine generelle Steuererhöhung für alle. Die FDP Dreieich will mit ihrem Antrag dazu beitragen, dass bei der Reform höchste Transparenz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Denn nur so kann das Vertrauen in die kommunale Politik gestärkt und Akzeptanz für notwendige Reformen gewonnen werden.