Anfrage zur Zinslast
SPARPOTENTIALE AUCH BEI KREDITEN AUSSCHÖPFEN.
Gemäß Haushaltsplan 2016 bezahlt die Stadt Dreieich für ihre Investitionskredite i.H.v. EUR 48,1 Mio. rund EUR 2,1 Mio. an Zinsen – das entspricht rechnerisch einem Zinssatz von ca. 4,4%.
Gemessen an dem aktuellen Zinsniveau an den Kreditmärkten und insbesondere an dem für Kommunalkredite (hohe Bonität, geringes Risiko) erscheint dies sehr hoch.
Der Zinssatz für die übernommenen Finanzverbindlichkeiten im Rahmen des kommunalen Schutzschirms beträgt ca. 2%. Würde man für die Investitionskredite auch 2% zahlen, analog dem Zinssatz für den kommunalen Schutzschirm, könnte die Stadt rund EUR 1,2 Mio. pro Jahr sparen.
Ob man dies realisieren kann, hängt letztlich von den geschlossenen Kreditverträgen ab. Grundsätzlich hat ein Kreditnehmer auch bei langfristigen Kreditverträgen mit Festzins nach 10 Jahren ( § 489 BGB) ein ordentliches Kündigungsrecht, es sei denn dies wurde vertraglich ausgeschlossen. Verträge mit einem variablen Zins können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung bringt die FDP-Dreieich daher drei Anfragen ein:
1. Welche Kreditlaufzeiten bzw. Fälligkeitsprofile haben die aktuellen Finanzverbindlichkeiten (Investitionskredite)?
2. Welche Kündigungsrechte sehen die Kreditverträge vor? Wurde geprüft, ob man ggf. aufgrund eines ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 489 BGB) vorzeitig Kreditverträge kündigen kann, um sie anschließend günstiger zu refinanzieren?
3. Wurde bereits im Detail geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, die Finanzverbindlichkeiten (Investitionskredite) günstiger zu refinanzieren bzw. die Finanzierungskosten (Zinssätze) zu reduzieren? Wenn ja, zu welcher Einschätzung ist man hier gekommen?