SOLIDE FINANZEN ZÄHLEN.

16.01.2026

Solide Finanzen sind das Fundament einer handlungsfähigen Kommune. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dreieich, die in ihr leben, heute und morgen. Der aktuelle Haushalt 2026 offenbart, dass dieses Fundament ins Wanken gerät. Einnahmen von EUR 145 Millionen stehen Ausgaben von EUR 157 Millionen gegenüber, damit ein Verlust von EUR 12 Millionen.[1] Die Schulden der Stadt steigen auf EUR 85 Millionen (plus 30% seit 2023). Hinzu kommen noch die Schulden der Tochtergesellschaften von EUR 78 Millionen (plus 33% seit 2023). Diese Entwicklung führt in die Handlungsunfähigkeit der Stadt und muss gestoppt werden. Ziel muss für die kommenden Jahre ein generationengerechter Haushalt sein, mit ausgeglichenem Ergebnishaushalt und einer klaren Begrenzung der Verschuldung. Hierfür setzt sich die FDP-Dreieich mit Nachdruck ein.

Kaufkraft für Bürger und Gewerbetreibende stärken, Steuer- und Mieterhöhungen vermeiden

Bürger und Gewerbetreibende haben immer weniger Kaufkraft. Auf kommunaler Ebene wird kräftig an der Steuer- und Gebührenschraube gedreht. Die jüngst gegen die Stimmen der FDP-Dreieich beschlossenen Erhöhungen der Grundsteuer und damit der Mieten für Bürger und Wirtschaft sowie der Gewerbesteuer sind wirtschaftspolitisch kontraproduktiv. Höhere Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Mieter und Gewerbetreibende bremsen die wirtschaftliche Erholung, erschweren Investitionen und schwächen den Konsum. Nur durch mehr Kaufkraft kann es zu mehr Wirtschaftswachstum, mehr Wohlstand, mehr Arbeitsplätzen und in Folge zu mehr Steuereinnahmen kommen.

Generationengerechter Haushalt

Die FDP-Dreieich setzt sich für die Schaffung eines generationengerechten Haushaltes ein. „Generationengerecht“ heißt, dass die Stadt ihre Finanzen so führt, dass Vermögen und Schulden, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht sind, also keine dauerhaften Defizite, Überschuldung oder unausgewogene Lasten für zukünftige Generationen entstehen. Ein generationengerechter Haushalt sichert die Existenz- und Handlungsfähigkeit, ohne dabei künftige Generationen ungerecht zu belasten. Die Maxime muss dabei sein: Heute verantwortungsvoll entscheiden, damit morgen Handlungsspielräume bleiben.

Hierzu muss der Haushalt der Stadt in den kommenden Jahren durch die Schaffung finanzieller Spielräume gestärkt werden. Im Haushalt müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Dazu zählt u.a. das konsequente Einfordern des verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzips („Wer bestellt bezahlt“), das Evaluieren von Kosteneinsparungspotentialen zur Verbesserung von Prozesskosten für die Erbringung städtischer Leistungen für die Bevölkerung, Gewerbeneuansiedlungen und eine Revitalisierung „alter Gewerbegebiete“ zur Stärkung der Gewerbesteuereinnahmen. Auch die Veräußerung von Beteiligungen (ggfs. auch teilweise) unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips kann hierbei eine Rolle spielen.

FDP-Dreieich steht für eine Politik, die rechnen kann.

Liberale Kommunalpolitik verfolgt das Ziel, mit Ihren Steuern und Gebühren sparsam umzugehen. „Erst denken, dann ausgeben“ ist unser Motto. Wir sprechen uns klar gegen immer weitere Steuererhöhungen aus. Kommunale Kassen brauchen kluge Rechner. Dafür stehen wir bereit. Dafür wollen wir eine schlanke und effiziente Verwaltung, die nur tätig werden soll, wenn Private etwas nicht tun können.

Die FDP-Dreieich hat sich einem sehr verantwortungsvollen Umgang mit den von den Unternehmen und der Bevölkerung entrichteten Steuern und Abgaben verschrieben, um finanzielle Handlungsspielräume für die Zielsetzungen kommunaler Politik zu schaffen und zu erhalten.

Die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind auch in den sog. Gebührenhaushalten (z.B. Abfall- und Abwassergebühren) zu beachten, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft nicht übermäßig durch kommunale Abgaben belastet werden.

In den vergangenen Jahren hat die FDP-Dreieich hierzu zahlreiche Anträge eingebracht und Initiativen ergriffen (Konnexität einfordern, Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen, Digitalisierung der Verwaltung umsetzen, Wirtschaftsförderung stärken, Einsparpotenziale evaluieren und nutzen, Investitionen priorisieren, wirtschaftlich vernünftige Varianten umsetzen, etc.). Dies führte zu zahlreichen Maßnahmen und zur sinnvolleren Verwendung von Haushaltsmitteln und muss fortgesetzt werden. Die FDP-Dreieich wird sich auch in den kommenden Jahren konsequent dafür einsetzen, dass die Kaufkraft der Bürger und Gewerbetreibende gestärkt wird, Steuer- und Mieterhöhungen vermieden werden, massiv in Bildung, Digitalisierung und kommunale Infrastruktur investiert wird, dabei die richtigen Prioritäten gesetzt, Einnahmen gestärkt und Ausgaben verringert werden sowie eine Überschuldung verhindert wird.

Generationengerechter Haushalt

Unsere Stadt steht unter erheblichem Finanzdruck, durch immer mehr Pflichtaufgaben, steigende Kosten und sinkende Steuereinnahmen. Ziel eines generationengerechten Haushalts ist es, öffentliche Ressourcen fair zwischen heutigen und zukünftigen Generationen zu verteilen und Lasten nicht einseitig in die Zukunft zu verschieben.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • In die Budgetierungsrichtlinien der Stadt Dreieich soll das verbindliche Ziel eines generationengerechten Haushaltes aufgenommen werden. Der Haushalt gilt als generationengerecht, wenn i) das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist, und ii) der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch ist, dass die ordentliche Tilgung von Krediten geleistet werden kann.
  • In die Budgetierungsrichtlinien der Stadt Dreieich soll eine Schuldenbremse aufgenommen werden. Der Haushalt soll so aufgestellt werden, dass die Nettoneuverschuldung null beträgt. Abweichungen sind zu begründen und nur zulässig, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Wohls dies erfordern und ein tragfähiger Finanzierungs- und Tilgungsplan vorgelegt wird. Damit können Investitionen finanziert werden, ohne kommende Generationen mit neuen Schulden zu belasten.

Kaufkraft der Bürger und Gewerbetreibende stärken – Steuer- und Abgabenerhöhungen verhindern

Deutschland befindet sich seit drei Jahren in der Rezession. Für den Wohlstand unseres Landes und für die Bevölkerung in Dreieich ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Wirtschaft wieder zum Laufen kommt. Dazu ist es notwendig, dass Bürger und Gewerbetreibende nicht noch mehr belastet werden. Die Stärkung der Kaufkraft kurbelt den Konsum an, ermöglicht Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen und sichern und ist die Grundlage für einen konjunkturellen Aufschwung

Politisches Ziel der FDP-Dreieich ist es, dass für die Bevölkerung und Gewerbetreibende Mehrbelastungen verhindert werden und die lokale Wirtschaft gestärkt wird.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • Die gegen die Stimmen der FDP-Dreieich von allen anderen Parteien beschlossene Erhöhung der Grundsteuer ab 2026 um fast 30% (EUR 3 Mio.) und damit Mieterhöhung für die Bürger (Grundsteuer wird auch vom Mieter gezahlt) ist wirtschaftspolitisch falsch und verhindert Wirtschaftswachstum. Wir fordern: Keine weiteren Grundsteuererhöhungen in Dreieich. Pläne, die Grundsteuer an die Inflationsentwicklung zu koppeln lehnen die Freien Demokraten ab und müssen gestoppt werden.
  • Die gegen die Stimmen der FDP-Dreieich von allen anderen Parteien beschlossene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2026 von 370 auf 380 Prozentpunkte ist wirtschaftspolitisch falsch und verhindert Wirtschaftswachstum. Dies führt zu einer Mehrbelastung der Gewerbetreibenden von EUR 1,5 Mio. Geld welches nicht für Investitionen zur Verfügung steht. Wir fordern: keine weiteren Erhöhungen des Gewerbesteuersatzes. Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes ist ein wesentlicher Faktor im Standortwettbewerb. Ein wettbewerbsfähiger Gewerbesteuerhebesatz unterstützt Neuansiedlungen sowie Investitionen bereits ansässiger Unternehmen.
  • Die Wirtschaftsförderung und das Standortmarketing der Stadt sind konsequent weiterzuentwickeln. Durch Gewerbeneuansiedlungen, Ausweis neuer und Reaktivierung und Modernisierung bestehender Gewerbeflächen, Verstetigung von Gewerbesteuereinnahmen und Bürokratieabbau können zusätzliche Steuereinnahmen erzielt werden. Dreieich verfügt über hervorragende Standortvorteile. Diese gilt es aktiv zu nutzen und zu vermarkten.[1]
  • Sobald es die Haushaltslage der Stadt erlaubt, sollen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Entlastung der Familien die Kitagebühren in Dreieich reduziert werden.
  • Bagatellsteuern, die mehr Verwaltungsaufwand verursachen als Einnahmen generieren, sind konsequent abzuschaffen.
  • Die FDP-Dreieich lehnt die Einführung einer sog. Bettensteuer ab. Sie belastet den Wirtschaftsstandort Dreieich.
  • Die Einführung einer Grundsteuer C wird abgelehnt, da sie einen unangemessenen Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer bedeutet. Die Erhaltung einer privaten Grünfläche darf in Zeiten des Klimaschutzes nicht mit einer zusätzlichen Steuer belastet werden.

„Wer bestellt bezahlt“ konsequent beim Besteller einfordern

Das Land Hessen und der Bund beschließen Gesetze und Rechtsverordnungen und bürden den Kommunen immer mehr Aufgaben auf, ohne hierfür ausreichend finanzielle Mittel zur Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Das im Grundgesetz und in der hessischen Verfassung[1] verankerte Konnexitätsprinzip („wer bestellt bezahlt“) muss endlich konsequent eingefordert und gelebt werden.[2] Der Hessische Städtetag[3] fordert dies seit Jahren ein. Auch der hessische Staatsgerichtshof hat das Konnexitätsprinzip bestätigt und das Land zur Ausgleichspflicht verpflichtet, wenn es Kommunen neue Pflichten auferlegt.[4] 

CDU/CSU und SPD waren auf Bundesebene als auch auf Landesebene maßgeblich an einer Vielzahl von Gesetzen beteiligt, die von Kommunen als Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gesehen werden. Hierzu zählen beispielhaft:

  1. Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung (2013)
  2. Ganztagsbetreuung an Grundschulen (2021)
  3. Asylpaket I&II, Integrationsgesetz (2016)
  4. Abwasserverordnung (Phosphatwerte) (2017)
  5. Schülerbeförderung & ÖPNV[5] (2022)
  6. Pflegestärkungsgesetz (2017)
  7. Bundesteilhabegesetz (2016)
  8. Starke-Familien-Gesetz (2019)
  9. das Hessisches ÖPNV-Gesetz[6] (2012-2020)

Dies sind im Kern oft gut gemeinte Gesetze, aber die ausreichende Finanzierung der Kommunen wurde dabei sträflich vergessen.

Beispiel: Ganztagsbetreuung an Grundschulen führt zu hohen Belastungen für den Städtischen Haushalt

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde 2021 von der „Große Koalition“ (Kabinett Merkel) beschlossen. Damit wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung von Grundschulkindern eingeführt.

Dreieich rechnet laut Fachbereichsbericht damit, dass die Zahl der Betreuungsplätze von ca. 1.100 auf 1.540 bis 2029 steigen muss, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.[7]

Der Ausbau der Ludwig-Erk-Schule und der Karl‑Nahrgang‑Schule kostet rund EUR 10,7 Mio., wovon der Kreis nur EUR 4,3 Mio. übernimmt. [8] Damit muss die Stadt Dreieich EUR 6,4 Mio. (60%) selbst tragen. Hinzu kommen die laufenden Betreuungskosten.[9] , die den Haushalt der Stadt erheblich belasten werden. Studien gehen von jährlich laufenden Kosten von bis zu ca. 8.000 EUR pro Platz aus.[10] Bei 1.540 Betreuungsplätzen wären dies jährlich laufende Kosten von bis zu EUR 12 Millionen.[11]

Für die FDP-Dreieich ist die unbedingte Wahrung des Konnexitätsprinzips – wer Aufgaben überträgt, hat die damit verbundenen Kosten vollständig auszugleichen – ein zentraler Baustein zum Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • Die Stadt Dreieich, die Städte im Kreis und deren Bürgermeister müssen sich konsequent zu Wehr setzen. Hier wurde in den letzten Jahren viel zu wenig unternommen. Die Bürger in Dreieich dürfen hier deutlich mehr erwarten.
  • Die Stadt Dreieich muss von dem „Besteller“ (Land/Bund) die vollständige Finanzierung neu übertragener Aufgaben oder jede Erweiterung von Aufgaben konsequent einfordern und auch juristische Schritte in Betracht ziehen.
  • Die Stadt soll prüfen, ob Zinskosten, die der Stadt für übertragene, aber nicht entsprechend finanzierte Aufgaben entstanden sind, den jeweiligen „Auftraggebern“ in Rechnung gestellt werden kann. Den Bürgern ist dies transparent zu machen.

Prozesskosten von Verwaltungsleistungen optimieren, Einsparpotentiale konsequent nutzen

Der Haushalt 2026 der Stadt umfasst Ausgaben von EUR 157 Millionen und zeigt einen Verlust von EUR 12 Millionen.[1] Die defizitäre Haushaltslage ist dramatisch. Der Haushalt ist ein Sanierungsfall und muss konsolidiert werden. Hierzu braucht es mutige Schritte, ein neues Denken und mehr Kostenbewusstsein in der Verwaltung. Ein „Weiter so“ wie bisher können wir uns nicht leisten. Die FDP-Dreieich setzt sich für eine schlanke, effiziente und nachhaltige digitale Verwaltung ein.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • Wir haben angesichts der dramatischen Haushaltslage in unserem Antrag zum Haushalt 2026 gefordert, externe Sanierungsprofis zur Ermittlung von Konsolidierungsmaßnahmen zu engagieren. Hierzu bieten u.a. der Hessische Rechnungshof kostenlose Beratungsleistungen[2] an.
  • Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen müssen Prozesskosten der Verwaltungsleistungen auf Optimierungspotentiale hin untersucht werden. Ein Benchmarking zeigt z.B., dass andere Städte ihre Schwimmbäder kostengünstiger betreiben können.
  • Angesichts der dramatischen Haushaltslage, soll die Stadt Einsparpotentiale in Höhe von rund 10% der städtischen Kosten evaluieren. Dazu sollen explizit auch „ungewöhnliche“ Wege gegangen werden, wie z.B. Ideenwettbewerb für die städtischen Mitarbeiter, bei dem sinnhafte Einsparvorschläge mit Prämien belohnt werden.
  • Die FDP-Dreieich fordert in ihrem Antrag zum Haushalt 2026 angesichts der dramatischen Haushaltslage im Stellenplan 2026 alle eingeplanten Stellen, die länger als ein halbes Jahr nicht besetzt werden konnten, zu streichen. Ausgenomen wird davon der Bereich Kitapersonal.
  • Aufgaben sind wo immer möglich, gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden zu tragen. Um Synergien nutzen zu können muss regelmäßig geprüft werden, welche Leistungen gemeinsam mit Nachbarkommunen erbracht werden können, z.B. im Bereich der Gebäudebewirtschaftung, Rechtsämter, Instandhaltung, Reinigung und dem gemeinsamen Einkauf von Sach- und Dienstleistungen.
  • Digitalisierung der Verwaltung (E-Government) eröffnet Einsparpotentiale und ermöglicht zugleich den Bürgern den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu Leistungen der Stadt. Leistungsangebote und Prozesse der Stadt müssen konsequent digitalisiert werden. Studien belegen Einsparpotentiale für Verwaltungsprozesse von 30% bis 70%.
  • Die Miete für das Rathaus ist viel zu hoch. Der langfristige, für die Stadt nachteilige, Staffelmietvertrag ohne Kaufoption endet im Jahr 2028, was erhebliche Einsparpotentiale eröffnet. E-Government und Home-Office verringern zudem den Flächenbedarf. Verhandlungen mit dem Vermieter und die Erarbeitung einer günstigeren Alternative müssen konsequent fortgesetzt werden.
  • Die Schwimmbäder in Dreieich erfüllen für die Menschen aus allen Altersgruppen eine wichtige Funktion und müssen trotz des defizitären Betriebes unbedingt erhalten werden. Es ist zu prüfen, ob durch eine Kooperation mit dem Betreiber der Bäder in Gross- Gerau und Darmstadt (Jugendstilbad)[3] Kostenvorteile (z.B. gemeinsamer Einkauf von Energie) wie auch Angebotsvorteile (z.B. Personal Back-Up) zu erzielen wären, um die jährlichen Defizite (ca. EUR 2 Millionen) zu reduzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass Eintrittspreise stabil und das aktuelle Serviceangebot (Öffnungszeiten) erhalten bleiben.
  • Die DreieichBau AöR muss sich eigenständig rechnen und darf nicht durch Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt finanziert werden. Jede Bestrebung dieser Art ist eine klare Absage zu erteilen.
  • Angesichts der dramatischen Haushaltslage braucht es in der Verwaltung grundsätzlich mehr und konsequenteres Kostenbewusstsein. Der Haushalt 2026 mit explodierenden Telefon- und Faxkosten, teuren Diensthandys, neuem Rotlichtblitzer[4], einem Anstieg der Werbekosten um 370 Prozent und von Beratungskosten um 70 Prozent zeigt, dass ein echter Wille zur Konsolidierung fehlt. Es braucht einen anderen Geist im Umgang mit dem Steuergeld der Bürger.

Der Kreis belastet die Kommunen – Konsolidierungsmaßnahmen notwendig

Der Kreis gibt das Geld in vollen Zügen aus. In den letzten 10 Jahren hat sich das Personal im Kreis um mehr als 40% auf fast 1.200 Stellen erhöht. Zur gleichen Zeit ist die Bevölkerung im Kreis aber nur um 3% gewachsen. Der Kreis hat keine eigenen Einnahmen und belastet die Kommunen im Kreis mit Kreis- und Schulumlagen. Hoch defizitäre Projekte wie der Hopper werden einfach auf die Kommunen umgelegt. Der Hopper wurde 2019 vom Kreis eingeführt. Der Hopper verursacht extrem hohe Kosten, ist gering ausgelastet und wird im Wesentlichen für Freizeitaktivitäten genutzt. Jede Fahrt kostet den Kreis über 12 EUR. Der Hopper ist hoch defizitär. Der Verlust betrug in 2024 rund EUR 9 Mio., den die Kommunen zu tragen haben. Für Dreieich bedeutet das eine jährliche Belastung von mehr als einer Million Euro über die Kreisumlage.[1] Dieses Geld fehlt der Stadt an anderer Stelle z.B. für Straßen, Radwege, Kitas, Vereine und Kultur.

Die Kreis- und Schulumlage ist zusammengefasst in den letzten Jahren von 51% auf 59% der Bemessungsgrundlage[2]  stark gestiegen. Die Belastungen sind für die Stadt von EUR 44 Mio. in 2023 auf EUR 58 Mio. in 2026 angewachsen. Jeder 1%-Punkt mehr bedeutet eine Mehrbelastung für den Haushalt von rund 1 Millionen Euro.

Diese Entwicklungen zeigen: auch der Kreis muss dringend sparen, seine Ausgaben konsequent überprüfen und strukturell konsolidieren, um weitere Umlageerhöhungen zu vermeiden, um damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • Die Stadt Dreieich muss sich mit den anderen Kommunen im Kreis zusammenschließen und gemeinsam auf den Kreis einwirken, dass dieser konsequent Konsolidierungsmaßnamen evaluiert und umsetzt. Hierzu sollten auch externe Sanierungsprofis genutzt werden. Ein Personalzuwachs von über 40% in den letzten 10 Jahren und hoch defizitäre Projekte wie der Hopper zeugen von einem fehlenden Kostenbewusstsein.
  • Die Stadt Dreieich muss sich mit den anderen Kommunen im Kreis zusammenschließen und gemeinsam auf den Kreis einwirken, dass das defizitäre Hopper-System reformiert wird. Eine weitere Unterstützung ist nur dann denkbar, wenn eine ausreichende Auslastung und eine für die Kommunen vertretbare Finanzierung sichergestellt sind.
  •  Überschuldung verhindern, Schulden transparent machen und abbauen

Nur wenn wir sparsam sind und uns auch Gedanken über mögliche Alternativen machen, schaffen wir es, nicht noch weitere Schuldenberge aufzutürmen, sondern bestehende Berge abzubauen. Das schulden wir den kommenden Generationen, die diese Kredite zurückzahlen müssen. Wir müssen in Generationen und nicht in Wahlperioden denken.

Die Gesamtverschuldung unserer Stadt und ihrer Tochtergesellschaften (insb. DreieichBau AöR) beträgt gemäß Haushalt 2026 EUR 162 Millionen. Fast die Hälfte der Schulden liegen in den Tochtergesellschaften und ist damit der direkten Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung entzogen.

Die Verschuldung steigt seit Jahren an. Im Zeitraum 2023 bis 2026 ist die Verschuldung der Stadt von EUR 59 Mio. auf EUR 85 Mio. (+ 30%) gestiegen und im Konzern (inkl. Tochtergesellschaften) von EUR 108 Mio. auf EUR 162 Mio. (+30%).

Die Stadt plant bis 2029 mit einem weiteren massiven Schuldenanstieg um EUR 25 Mio. auf dann über EUR 110 Mio. (+30%).

Die hohe Verschuldung führt zu einem stetig steigenden und hohen Kapitaldienst (Zins und Tilgung) von allein in 2025 rund EUR 11 Mio. Damit wird die kommunale Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt. Das Geld steht nicht für andere kommunalen Aufgaben (Straßen, Kitas, Vereine, etc…) zur Verfügung.

Die Stadt kann im Sinne der „schwäbischen Hausfrau“ auf Dauer aber nicht über ihre Verhältnisse leben und mehr ausgeben als sie einnimmt. Bei einem weiter so, wird die Stadt ihre kommunale Handlungsfähigkeit verlieren. Diese schmerzhafte Erfahrung hat die Stadt im Rahmen des kommunalen Schutzschirmverfahren in 2012 (damals lagen die Schulden bei rund EUR 100 Mio.) gemacht. Dies darf sich nicht wiederholen.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • Die Überschuldung der Stadt Dreieich muss verhindert werden. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft wichtige Investitionen durch ein Wachstum der Gewerbesteuereinahmen, einer Priorisierung von Projekten sowie effizientere Ausgaben und nicht durch eine steigende Verschuldung zu finanzieren. Dies entlastet den Haushalt und eröffnet zusätzlichen finanziellen Spielraum.
  • Zur Schließung der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben, kann die Lösung nicht in neuen Schulden und höherer Belastung der Bürger durch Steuererhöhungen liegen. Vielmehr sollte neben den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auch geprüft werden, in welchem Maße Beteiligungen der Stadt eventuell durch Veräußerung (ggfs. auch teilweise) zur Stabilität des Haushalts beitragen können
  • Verschuldung sichtbar machen und Transparenz schaffen („Dreieicher Schuldenuhr“). Die FDP-Dreieich fordert weiterhin, dass die Gesamt- und Pro-Kopf Verschuldung der Bürger in Dreieich auf der Homepage der Stadt Dreieich prominent und aktuell gezeigt wird. Dies dient als Mahnung und als stetige Erinnerung für die politisch Verantwortlichen, dass mit Steuergeldern sorgsam umzugehen ist.
  • In die Budgetierungsrichtlinie der Stadt Dreieich muss eine Schuldenbremse aufgenommen werden. Der Haushalt soll so aufgestellt werden, dass die Nettoneuverschuldung null beträgt. Abweichungen müssen begründet werden.
  • Die Stadt Dreieich muss sich als langfristiges Ziel setzen, schuldenfrei zu werden. Im Sinne der Generationsgerechtigkeit sollen künftige Generationen nicht für unsere Schulden aufkommen müssen. Schulden sind die Steuern und Steuererhöhungen von morgen. Daher müssen der Ergebnis- und der Finanzhaushalt der Stadt dauerhaft ausgeglichen sein. Eine Überschuldung muss verhindert werden. In konjunkturell guten Zeiten sind ausreichend Rücklagen zu bilden, die in Krisenzeiten konsequent, z.B. für Investitionen, zu nutzen sind.

Sondervermögen gezielt Nutzen

Aus dem sogenannten Sondervermögen Infrastruktur des Bundes kann Dreieich mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 10,6 Millionen Euro rechnen. [3] Laut Auskunft des Landes kann das Geld unbürokratisch und weitgehend frei genutzt werden. [4] Der Begriff Sondervermögen führt leider in die Irre. Bekanntermaßen handelt es sich hier um langfristige Bundesschulden, die vom Bund und damit von uns Bürgern wieder zurückzuzahlen sind.

Konkret fordert die FDP-Dreieich:

  • Investitionen müssen gezielt und schwerpunktmäßig getätigt werden. Der Stromausfall vom Januar 2026 in Teilen von Berlin hat wieder gezeigt, wie verletzlich unsere moderne Gesellschaft sein kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass das Sondervermögen in Dreieich auch zur Stärkung unserer Sicherheit verwendet wird. Konkret geht es hier um den Schutz kritischer Infrastruktur (Strom, Wasser, Gas, Kommunikation) sowie um Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Erste Hilfe) (siehe auch Kapitel 7.2).

[2]  Gewichtete Steuereinnahmen (Einkommen-, Grund- und Gewerbesteuer)

[3] Pressemitteilung Land Hessen Nr. 181-8 vom 19.12.2025

[4] „Die Kommunen können das Geld unbürokratisch und weitestgehend frei nutzen“ – Zitat aus dem hessischen Finanzministerium. Zitiert in Beitrag „Bis auf den Euro genau“, Quelle: Offenbach Post vom 20.12.2025, S. 30.


[1] Entwurf Haushaltplan 2026

[2] Haushaltsberatung in Hessen | beratungszentrum.hessen.de

[3] Betreiber ist die Aquapark Management GmbH mit Sitz in Münster

[4] Diese Geräte sind mittlerweile sehr teuer. Eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Enforcement-Trailer) kostet ca. 120.000 Euro
Vgl. Antrag XVII/218 der Fraktionen von CDU, SPD, FWG zur Beschaffung eines Enforcement Trailers von 2023


[1] 137 Abs. 6 Hessische Verfassung

[2] Der Staatsgerichtshof Hessen hat mit Urteil vom 6. Juni 2012 entschieden, dass eine von Hessen erlassene Verordnung zur Kinderbetreuung verfassungsmäßig ist. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass für die dadurch entstehenden Mehrkosten ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden müsse unter Verweis auf das Konnexitätsprinzip.

[3] In einer aktuellen Stellungnahme betont der Hessische Städtetag …, dass Aufgaben, die das Land den Kommunen übertrage, kostenmäßig vom Land ausgeglichen werden – andernfalls werde die kommunale Selbstverwaltung untergraben

[4] Staatsgerichtshof des Landes Hessen (StGH Hessen), Urteil vom 16. Januar 2019

[5] Durch die Novelle in 2022 ergeben sich Mehrkosten für die hessischen Kommunen von bis zu EUR 40 Mio. Diese werden mittels Kreisumlage an die Kommunen weitergeben.

[6] Hessischer Städtetag: „Die Landesmittel reichen nicht aus, um die Pflichten aus dem ÖPNV-Gesetz vollständig zu finanzieren.“

[7] Pressemitteilung Stadt Dreieich 19 September 2024.

[8] Stadt Dreieich. Pressemitteilung 24. September 2025

[9] [9] Pressemitteilung Stadt Dreieich 19 September 2024. Bürgermeister Burlon betont, dass der überwiegende Teil der Personalkosten für den laufenden Betrieb bei der Stadt bleibt und die Haushalte „nachhaltig belasten“ wird.  

[10] Abschätzung der kommunalen Kosten des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), https://www.wib.uni-wuppertal.de/fileadmin/wib/documents/publications/Kosten_GaFoeG_WIB.pdf?utm_source=chatgpt.com, Seite 124

[11] Die Personalkosten sind von der Stadt zu tragen. Die Betriebskosten der Betreuungsgebäude werden vom Kreis über die Kreisumlage finanziert.

1] In 2024 haben sich in Hessen zahlreiche Unternehmen neu angesiedelt, darunter sechs internationale Firmen im Raum Frankfurt-RheinMain/Kreis Offenbach aus Branchen wie Logistik, IT und Handel. Gleichzeitig wächst die lokale Gründungsszene, 194 Start-ups gingen 2024 in Hessen neu an den Start.


[1] Entwurf Haushaltsplan 2026